Satzungen

Mit "Satzungen" wird die schriftlich niedergelegte Grundordnung eines Vereines bezeichnet.

Grundlegende Inhalte unserer Vereinssatzung sind folgende:

§  1:    Der Verein führt den Namen „Martin-Luther-Bund in Österreich“ (MLBiÖ).                  Er hat seinen Sitz in Perchtoldsdorf. Die Tätigkeit des Vereines erstreckt sich auf ganz Österreich mit Gründung von Zweigvereinen.

§  2:    Aufgabe des Vereines ist die Pflege der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Diaspora des In- und Auslandes. Der Verein verfolgt ausschließlich kirchliche, mildtätige und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er fördert christliche Liebestätigkeit und volksmissionarische Aufgaben in Wort und Tat. Er verfolgt diese Aufgaben in Gemeinschaft mit dem Gesamtwerk des Martin-Luther-Bundes in den ausländischen evangelisch-lutherischen Kirchen.

§  3:    Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes werden:

a) durch Mitgliedsbeiträge
b) durch freiwillige Spenden und 
c) durch Kollekten aufgebracht.                                    

§  4:    Mitglieder des Martin-Luther-Bundes in Österreich können alle Pfarrgemeinden oder jeder einzelne evangelische Christ aus dem Bereich der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich werden, welche die im § 2 dieser Satzung aufgezeigten Aufgaben bejahen und fördern wollen..........

§  6:    Die Organe des Bundes sind:

a) der Bundesvorstand und
b) die Bundesversammlung

§  7:    (Abs.1) Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus dem

a) Bundesobmann
b) Bundesobmannstellvertreter
c) Bundesgeschäftsführer (Schriftführer)
d) Bundesgeschäftsführerstellvertreter
e) Bundesschatzmeister (Kassier)
f)  Bundesschatzmeisterstellvertreter
g) Dözesanobmann/Diözesanobfrau für die Diözesen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg/Tirol, Steiermark und Wien
h) dem amtierende Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich (mit Sitz und Stimme und dem Generalsekretär des Martin-Luther-Bundes in Deutschland (in beratender Funktion)....................

§  9:    (Abs.1) Die Bundesversammlung setzt sich zusammen:

a) aus dem Bundesvorstand
b) aus Mitgliedern des Martin-Luther-Bundes in den einzelnen Diözesen
c) zwei Rechnungsprüfern

(Abs.2) Der Bundesversammlung obliegt:

a) die Wahl des Bundesvorstandes und der Rechnungsprüfer
b) die Entgegennahme der Jahresrechnung, Prüfung und Genehmigung derselben und die Erteilung der Entlastung
c) die Genehmigung des Haushaltsplanes
d) die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Arbeitsplanung
e) Beschlussfassung über Gründung oder Auflösung von Zweigvereinen
f)  Beschlussfassung über Aufnahme von Anleihen
g) Festsetzung der Höhe des Jahresmitgliedsbeitrages
h) Beschlussfassung über sonstige, ihr vom Bundesvorstand unterbreitete Angelegenheiten
i)  Beschlussfassung über etwaige Auflösung des Bundes..............

Die kompletten "Satzungen" können Sie hier herunterladen.